Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht
Kompetent, zuverlässig, immer für Sie da!
Die Rechtsanwaltskanzlei Spies ist spezialisiert auf Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht, im Wirtschaftsrecht sowie im Steuer- & Steuerstrafrecht. Durch den hohen Spezialisierungsgrad können sowohl exzellente juristische Leistungen erbracht, als auch eine sehr gute persönliche Betreuung durch den Anwalt gewährleistet werden.
Rechtsanwalt und Mediator Spies ist Absolvent des Weiterbildenden Studiengangs im Wirtschafts- und Steuerrecht der Ruhr-Universität Bochum und erhielt hierfür den akademischen Titel des Magister Legum (LL.M.) verliehen.
Desweiteren ist er Absolvent des Fachanwaltslehrgangs für Arbeitsrechts, des Fachanwaltslehrgangs für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie des Fachanwaltlehrgangs für Steuerrecht der SWA Steuer & Wirtschafts-Akademie in Mainz. Kontinuierliche Fortbildung und Praxis garantieren für Sie höchste Beratungsleistung und kompetente, ergebnisorientierte Vertretung Ihrer Interessen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber finden mit der Rechtsanwaltskanzlei einen kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen rund um Arbeitsverhältnisse. Angefangen von der Anbahnung, über den Ausgestalltung und die tatsächliche Durchführung, bis hin zur Beendigung oder Kündigung sämtlicher Arbeitsverträge.
In sämtlichen Belangen des Wirtschaftslebens finden Sie in der Rechtsanwaltskanzlei Spies einen zuverlässigen Begleiter. Ausführliche Existenzgründungsberatung, umfassende Beratung und Vertretung in Fragen des Handelsrechts und des Gesellschaftsrechts, fundierte Insolvenzberatung sowie engagierter anwaltlicher Forderungseinzug (Inkasso).
Ergänzt wird das anwaltliche Leistungspektrum durch das Angebot von innerbetrieblicher Mediation, Mediation im Arbeitsrecht sowie Wirtschaftsmediation. Rechtsanwalt und Mediator Spies ist Preisträger des Ausbildungsstipendiums Mediation der Deutschen Gesellschaft für Mediation und der FernUniversität in Hagen.
Schließlich ist die Rechtsanwaltskanzlei Ihr erster Ansprechpartner in Sachen Steuern. Neben der Veranlagung, beispielsweise zur Einkommensteuer, Gewerbe- oder Umsatzsteuer sowie Körperschaftsteuer, ist die Beratung in Fragen der Erbschaftsteuer sowie die Führung von finanzgerichtlichen Streitigkeiten, insb. Haftungsbescheiden, ein Tätigkeitsschwerpunkt.
Der zweite Tätigkeitsschwerpunkt ist die Verteidigung in Steuerstrafsachen. Steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung oder der Steuerverkürzung im Raum, zögern Sie nicht und ziehen frühstmöglich einen Strafverteidiger zur Wahrung Ihrer gesetzlichen Rechte bei! Gleiches gilt für die Abgabe einer Selbstanzeige. Riskieren Sie nicht den Verlust der Straffreiheit durch formelle Fehler!

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